Die Katastrophenschutzbehörden (Land sowie Kreis/kreisfreie Städte) nehmen die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie leiten und koordinieren alle Hilfsmaßnahmen und beaufsichtigen die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bei der Durchführung der Aufgaben nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Den Gemeinden obliegt nach § 5 Abs. 1 ZSKG wiederum Aufbau, die Förderung und die Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie die Förderung des Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen.
Aufgrund unseres Antrages wurde in der Gemeindevertretung nach Ergänzung in der Formulierung mit Mehrheit beschlossen:
Der Bürgermeister/die Verwaltung wird beauftragt mit dem Kreis Plön abzustimmen, welche öffentlichen oder privaten Gebäude und Anlagen im Gemeindegebiet Laboe grundsätzlich als geeignete Aufenthaltsorte in Betracht kommen könnten und der Gemeindevertretung das Ergebnis zu berichten.
Wir sind gespannt auf die Ausführungen der Katastrophenschutzbehörde in einem der nächsten Bauausschüsse. Auf der geplanten Einwohnerversammlung am 02. Dezember 2025 soll auch dieses Thema behandelt werden.
