Im letzten Werkausschuss am 17.03.2026 hatten wir als WIP-Fraktion folgenden Antrag gestellt: Meerwasserschwimmhalle – Beginn der Abbrucharbeiten.
Diesen Antrag haben wir dann aufgrund rechtlicher Bedenken vertagt.
Dazu erklären wir, dass rechtliche Bedenken erst während der Sitzung aufgekommen sind, denn uns war bis dahin nicht bekannt, dass auch die Kosten des Rückbaus in den Anträgen auf Fördermittel enthalten sind.
Nach Klärung mit Herrn Bürgermeister Voss sowie Herrn Amtsdirektor Hasler könnten die Abbrucharbeiten zum jetzigen Zeitpunkt ohne die Zustimmung der Fördermittelgeber zu einem sogenannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zählen und wären damit nicht zulässig. Selbst die Veröffentlichung der Ausschreibung (hier: Abbrucharbeiten) könnte als Vorhabenbeginn angesehen werden.
Das wollten wir nicht gefährden und haben diesbezüglich unseren Antrag vertagt.
WIP-Fraktion
